Expertise
Pflegebranche
Rechtliche und wirtschaftliche Beratung für Unternehmen der Pflegebranche
Seit mehr als 10 Jahren beraten wir ambulante und (teil-)stationäre Pflegeeinrichtungen zu den vielfältigen steuerlichen, rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen des Pflegebetriebs – von individuellen Pflegesatzverhandlungen bis hin zu arbeits- und immobilienrechtlichen Fragestellungen.
Wir kennen die Besonderheiten der Pflegebranche
Die Anforderungen an Pflegeunternehmen sind vielfältig. Dank unserer umfassenden Fachkenntnisse in der Pflegebranche verbinden wir rechtliche, steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung mit einem Verständnis für die besonderen Strukturen und Anforderungen von Pflegeunternehmen. Dabei betrachten wir Ihre Fragestellungen im Gesamtkontext und entwickeln Lösungen, die zu Ihrer konkreten Situation passen.
Unsere Schwerpunkte für die Pflegebranche
- Pflegebuchhaltung – Wir erstellen für Sie eine abgestimmte Buchhaltung und Ihren Jahresabschluss nach der Pflegebuchführungsverordnung und arbeiten bei Bedarf mit Ihren Abrechnungszentren zusammen. Diese fundierten Auswertungen sind Grundlage späterer Vergütungsverhandlungen.
- Lohnbuchhaltung– Auch bei der Lohnbuchhaltung nach den Pflegelohnbestimmungen insbesondere nach der Pflegearbeitsbedingungenverordnung sind wir Ihr Ansprechpartner
- Pflegesatz- und Vergütungsrecht – Wir begleiten Sie individuell bei Pflegesatzverhandlungen im ambulanten und (teil-)stationären Bereich sowie die Klärung von Vergütungsstreitigkeiten mit Pflege- und Krankenversicherungen oder Gemeinden.
- Investitionskosten – Wir berechnen für Sie Ihre Investitionskosten und verhandeln diese mit den Gemeinden.
- Betriebswirtschaftliche Beratung – Unsere betriebswirtschaftliche Beratung mit Pflegekenntnissen berücksichtigt die besonderen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Ihres Pflegeunternehmens.
- Ausbildungsumlage – Wir stehen Ihnen auch bei den Meldungen zur Ausbildungsumlage (AbuZ) zur Seite
- Arbeitsrecht – Wir beraten Sie in arbeitsrechtlichen Fragen, vertreten Ihre Interessen und übernehmen die arbeitsrechtliche Prozessführung.
- Immobilienrecht – Wir beraten Sie bei immobilienrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem WBVG.
- Strukturberatung – Wir beraten Sie bei strukturellen Veränderungen Ihres Unternehmens (Umwandlung, Nachfolgeplanung, o.ä.)
Pflegesatz- und Vergütungsverhandlungen
Pflegesatzverhandlungen sind für Pflegeunternehmen von zentraler Bedeutung und zugleich anspruchsvoll. Wir begleiten Sie individuell bei der Vorbereitung und Durchführung von Pflegesatzverhandlungen im ambulanten und (teil-)stationären Bereich und unterstützen Sie auch bei Vergütungsstreitigkeiten mit Pflege- und Krankenversicherungen sowie Gemeinden. Dabei verbinden wir rechtliche und wirtschaftliche Perspektiven und berücksichtigen die konkrete Situation Ihres Unternehmens.
Für ambulante und (teil-)stationäre Einrichtungen
Wir beraten Sie unabhängig von der Versorgungsform und stimmen unsere Beratung auf die jeweiligen Anforderungen und Ihre konkrete Situation ab. Dabei können Sie auf die Verbindung unterschiedlicher Fachkompetenzen zurückgreifen – von Steuerrecht und Rechnungswesen über betriebswirtschaftliche Perspektiven bis hin zur rechtlichen Beratung.
Rechtliche und wirtschaftliche Fragen im Zusammenhang
In der Pflegepraxis greifen rechtliche, steuerliche und betriebswirtschaftliche Aspekte eng ineinander. Bei Backmeister & Kollegen verbinden wir deshalb unterschiedliche Fachkompetenzen und Blickwinkel. So können wir beispielsweise rechtliche Fragestellungen mit den wirtschaftlichen Auswirkungen auf Ihr Pflegeunternehmen gemeinsam im Zusammenhang betrachten. Unsere betriebswirtschaftliche Beratung mit Pflegekenntnissen ergänzt dabei die rechtliche und steuerliche Beratung.
Bei Bedarf arbeiten wir zudem vertrauensvoll mit verschiedenen spezialisierten Partnern zusammen. In dieser Verbindung unterschiedlicher Kompetenzen sehen wir einen wesentlichen Mehrwert für unsere Mandanten.
Wann Sie auf unsere Expertise zählen können
- Eine Pflegesatzverhandlung im ambulanten oder (teil-)stationären Bereich steht an.
- Investitionskosten müssen berechnet oder verhandelt werden.
- Es besteht ein Vergütungsstreit mit einer Pflege- oder Krankenversicherung oder einer Gemeinde.
- Ihre Buchhaltung muss die Anforderungen der Pflegebuchführungsverordnung erfüllen.
- Sie benötigen Unterstützung bei der Zusammenarbeit mit einem Abrechnungszentrum.
- Fragen zur Lohnbuchhaltung nach den Pflegelohnbestimmungen müssen geklärt werden.
- Sie benötigen Unterstützung bei Meldungen zur Ausbildungsumlage (AbuZ).
- Eine arbeitsrechtliche Fragestellung oder ein arbeitsrechtliches Verfahren steht an.
- Eine immobilienrechtliche Fragestellung im Zusammenhang mit dem WBVG betrifft Ihr Pflegeunternehmen.
- Sie benötigen betriebswirtschaftliche Beratung mit spezifischem Verständnis für die Pflegebranche.
- Sie wollen Ihren Pflegedienst umwandeln, verkaufen oder auf die nächste Generation übertragen.
Individuelle Beratung auf Augenhöhe
Wir beraten Sie individuell, passend zu Ihrer konkreten Situation und auf Augenhöhe. Dabei verbinden wir Fachwissen, unterschiedliche Blickwinkel und Problemlösungskompetenzen, um Sie bestmöglich und umfassend zu unterstützen.
Sie haben eine Frage zu Ihrem Pflegeunternehmen?
Sprechen Sie uns an. Wir klären gemeinsam, welche Unterstützung für Ihre konkrete Situation sinnvoll ist.
Unsere Kooperationspartner:
Ambulanter Stationärer PflegeVerband
Hessen e.V.
Hessische Dienstleistungsgesellschaft für Pflegeeinrichtungen mbH
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.
- Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V.
opta data Finance GmbH
- Rechtsanwälte Banff & Graf Egloffstein PartmbB