Sozialversicherungsrecht

Gewachsene Expertise

Als Teil des Sozialrechts umfasst das Sozialversicherungsrecht sämtliche gesetzlichen Ansprüche der Versicherten gegenüber dem Versicherungsträger. Zu letzteren gehören u. a. die Bundesagentur für Arbeit, die gesetzliche Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie Berufsgenossenschaften und Landeswohlfahrtsverbände. Auf diesem Rechtsgebiet besitzt Backmeister eine jahrzehntelange Erfahrung und besondere Expertise. Wir kooperieren eng mit Arbeitnehmern und Arbeitgebern aller Branchen und finden die für sie beste Lösung – ganz gleich, ob es sich um sozialgerichtliche Verfahren, Widerspruchsverfahren oder außergerichtliche Beratungsleistungen handelt.

Bei der Zusammenarbeit mit unseren Mandanten setzen wir auf eine schnelle Bearbeitung der Fälle und konstante Kommunikation. Wir helfen dabei, gesetzliche Leistungen wie Arbeitslosengeld, Pflegegeld, Altersrente und Unfallrente durchzusetzen oder Invaliditätsansprüche geltend zu machen. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Arbeit ist das Beitragsrecht. Hier vertreten wir u. a. die Ansprüche der Sozialversicherungsträger gegenüber Arbeitgebern hinsichtlich der Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status von Beschäftigten, Geschäftsführern, freien Mitarbeitenden und Selbstständigen.

Ansprechpartner

Anna-Lena Ferber

Anna-Lena Ferber
Rechtsanwältin

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Alexander Schenk

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Rechtsanwalt

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