Alexander Schenk ist Partner der Sozietät und seit 2003 als Rechtsanwalt tätig. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht führt er außergerichtliche Verhandlungen und Gerichtsverfahren mit dem Ziel, Ergebnisse zu erreichen, die Ihre Bedürfnisse optimal erfüllen. Seine Leistung als Fachanwalt für Sozialrecht wird durch die arbeitsrechtliche Kompetenz bereichert. Ihre Ansprüche gegenüber Behörden setzt er aufgrund seiner langjährigen Erfahrung erfolgreich durch.
Im Bereich Arbeitsrecht betreut Alexander Schenk Arbeitgeber und Arbeitnehmer in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen, überregional an allen Arbeitsgerichten bis hin zum Bundesarbeitsgericht: Bei Themen wie Aufhebungsvertrag, Kündigung, Altersteilzeit und Vorruhestand, bei Bonus- und Sonderzahlungen, der Änderung von Arbeitsbedingungen und der Gestaltung von Arbeitsverträgen. Weiterhin vertritt er Arbeitgeber und Betriebsräte in kollektivrechtlichen Streitigkeiten. Die Verhandlung von Betriebsvereinbarungen und die Vertretung in Einigungsstellen sowie gerichtlichen Verfahren gehören ebenfalls zu seinen Kompetenzen.
Im Sozialversicherungsrecht betreut er Sie bei Streitigkeiten mit Rentenversicherung, gesetzlicher Krankenversicherung und Pflegeversicherung, Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft), Arbeitslosenversicherung und dem Landeswohlfahrtsverband bzw. Integrationsamt (Schwerbehindertenrecht). Den Schwerpunkt bilden Verfahren auf Anerkennung von Rente wegen Erwerbsminderung und Berufsunfähigkeit, von Schwerbehinderung oder von Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen. Seine medizinischen Fachkenntnisse kommen ihm hier zugute.
Auch als Arbeitgeber und Selbstständiger werden Sie von ihm umfassend unterstützt: Wenn es um die Feststellung des versicherungsrechtlichen Status, Nachforderungen der Sozialversicherungsbeiträge oder die Befreiung von der Sozialversicherung, insbesondere bei Freiberuflern geht.