Das Gesetz schreibt in einigen Fällen die Mitwirkung eines Notars vor, um rechtswirksame Geschäfte zu erzeugen. Hervorzuheben sind insbesondere
Die Mitwirkung eines Notars ist aber auch zu empfehlen bei Patienten- und Betreuungsverfügungen oder Vorsorgevollmachten.
Der Notar ist zudem ermächtigt jegliche Unterschriftsleistung zu beglaubigen, was das Gesetz für einige Erklärungen vorschreibt.